- Die Jugendlichen sind zum Zeitpunkt der Aufnahme zwischen 16 und 19 Jahre alt.
- Das späteste zurückliegende Zuzugsdatum ist der 01.08.2015.
- Es muss eine Zuweisung zu einer Gebietskörperschaft erfolgt sein.
- Die Beschulung kann ausschließlich im zuständigen Schulamtsbezirk stattfinden.
- Schülerinnen und Schüler, die in einer Intensivklasse an einer allgemeinbildenden Schule beschult werden/wurden, dürfen nicht in InteA aufgenommen werden.
Interessierte Jugendliche können sich ausschließlich über das Aufnahme- und Beratungszentrum für Seiteneinsteiger und Flüchtlinge (ABZ) am Staatlichen Schulamt in Weilburg für InteA anmelden. Das ABZ prüft die genannten Aufnahmekriterien und entscheidet über den Schulstandort!