Berufsschülerinnen und Berufsschüler können während der Ausbildungszeit den mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) erwerben.
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Erwerb eines dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule
§ 9 Voraussetzungen und Gleichstellungsvermerk
(s. Verordnung über die Berufsschule unter DOWNLOADS)
Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem mittleren Abschluss
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Die Anmeldung erfolgt über die Klassenleitungen oder das Sekretariat.
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Die noch nicht ausreichenden Kenntnisse im Fach Englisch können während eines Zusatzunterrichtes erworben werden. Dieser Unterricht wird in der Regel einmal pro Schuljahr angeboten. Er findet an einem Wochentag von von 17:00 Uhr bis 20.15 Uhr statt.
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Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind wird in das Abschlusszeugnis der Berufsschule folgender Zusatz aufgenommen : „Dieses Zeugnis ist dem Abschluss des Mittleren Bildungsabschlusses gleichwertig”.
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