Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises

Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz

Zielsetzung

Die Berufsausbildung zum / zur staatlich geprüften Sozialassistent(in) bietet Ihnen eine Berufsorientierung und ermöglicht Ihnen innerhalb der jeweiligen Schwerpunktbereiche ein in begrenztem Umfang selbständiges Arbeiten. Sie dient als Grundlage für eine weitere Qualifizierung.  Der

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Aufnahmevoraussetzung

Die Zulassung zur zweijährigen Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz setzt folgendes voraus: einen Mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) nach § 13 Abs. 4 Hess. Schulgesetz oder das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 (oder Jahrgangsstufe 10 bei G 8) einer Gymnasialen

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Anmeldung

Anmeldeschluss ist der 30. April eines jeden Jahres. Nach diesem Termin können Bewerbungen noch entgegengenommen werden. Die Aufnahme richtet sich jedoch nach der Kapazität der noch vorhandenen Ausbildungsplätze. Das Anmeldeformular finden Sie unter DOWNLOADS auf dieser Seite. Dem

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Unterrichtsinhalte

Ausbildungsdauer und -verlauf: Die Ausbildung dauert zwei Jahre und ist in zwei Abschnitte unterteilt: Im ersten Jahr erfolgt eine fachtheoretische und fachpraktische Grundbildung, die vorwiegend in der Schule stattfindet. Zudem beinhaltet die Ausbildung zwei Praktika von jeweils 120

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Unterrichtsorganisation

Besonderheiten der Schulform: Der Unterricht findet häufig fächerübergreifend statt. Exkursionen, erlebnispädagogische Tage, Praktika, Aktionen, Studienfahrten ins Ausland und Projektarbeit bereichern den Schulalltag. Lernen lernen und selbständiges Erarbeiten der Unterrichtsinhalte,

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Abschluss

Die Ausbildung endet mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung und berechtigt zur Führung folgender Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in). Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen, einen mündlichen und praktischen Prüfungsteil. Ab dem Schuljahr 2022/2023

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Förderung

Für die Ausbildung an den Gewerblichen Schulen des Lahn-Dill-Kreises in Dillenburg werden keine Kosten erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können Leistungen nach dem

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