Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises

Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz

Aufnahmevoraussetzung

Die Zulassung zur zweijährigen Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz setzt folgendes voraus:

  • einen Mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) nach § 13 Abs. 4 Hess. Schulgesetz oder
  • das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 (oder Jahrgangsstufe 10 bei G 8) einer Gymnasialen Oberstufe oder
  • das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule oder
  • ein Zeugnis der Fachschulreife oder
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Das Zeugnis nach Nr. 1 bis 5 muss mindestens die Note 3 in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend (Note 4) sein dürfen. Wenn diese Kriterien nicht eingehalten werden können, kann an einem Auswahlverfahren teilgenommen werden. Angenommen werden kann nur, wer das 23. Lebensjahr zu Beginn des jeweiligen Schuljahres noch nicht vollendet hat.

Auswahlverfahren:

Für die Bewerberinnen und Bewerber, die in den Hauptfächern nicht die geforderten Noten (3,3,4) aufweisen, führen wir eine Überprüfung des aktuellen Leistungsstandes in einem Auswahlverfahren durch.

Drucken E-Mail