Aufnahmevoraussetzung
In die „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden:
- mit und ohne Hauptschulabschluss, die noch keine Ausbildung gefunden haben
- und die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- die der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen und mindestens das 8. Schuljahr absolviert haben oder
- die bereits die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber keine Berufsausbildung absolviert bzw. eine Ausbildungsvorbereitung in einem anderen Schwerpunkt besucht haben