Unterrichtsorganisation
Der berufsbezogene Unterricht und die Fächer Deutsch/Fremdsprachen, Politik und Wirtschaft, Religion/ Ethik sowie Sport werden als Pflichtunterricht erteilt.
Wahlunterricht kann nach den Möglichkeiten der Schule zusätzlich zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht bis zu zwei Unterrichtsstunden je Schulwoche angeboten werden.
Der Berufsschultag umfasst höchstens acht Unterrichtsstunden, sofern sich andere Regelungen nicht aufgrund örtlicher oder regionaler Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben ergeben. Wird der Berufsschulunterricht in Blockform (Holzberufe, Anlagenmechaniker) durchgeführt, soll dieser 36 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
In der Berufsschule wird in der Grundstufe am Ende des Schuljahres, in der Fachstufe am Ende jedes Schulhalbjahres ein Zeugnis erteilt. Für Wahlunterricht sowie Stütz- und Förderunterricht sind anstelle von Noten die Vermerke „teilgenommen”, „mit Erfolg teilgenommen” und „mit gutem Erfolg teilgenommen” in das Zeugnis aufzunehmen.
Beurlaubungen vom Unterricht
Aus besonderen Gründen können Berufsschülerinnen und Berufsschüler im Einzelfall für einzelne Stunden von den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern beurlaubt werden. Berufsschülerinnen und Berufsschüler können aus zwingenden persönlichen Gründen bis zu zwei Unterrichtstagen im Schuljahr durch die Klassenleitung, bis zu fünf Unterrichtstagen im Schuljahr durch den Schulleiter und darüber hinaus durch das zuständige Staatliche Schulamt beurlaubt werden.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler können aus zwingenden betrieblichen Gründen und zur Teilnahme an Jugend- und Ausbildungsversammlungen sowie Betriebsversammlungen mit ausbildungsrelevanten Themenstellungen bis zu zwei Unterrichtstagen im Schuljahr durch die Klassenleitung, und bis zu fünf Unterrichtstagen im Schuljahr durch den Schulleiter beurlaubt werden.
Lernbereich | 2 Jahre Ausbildungsdauer | 3 Jahre Ausbildungsdauer | 3,5 Jahre Ausbildungsdauer |
1. Pflichtunterricht 1.1 Beruflicher Lernbereich Berufsbezogener Unterricht nach Maßgabe der Lehrpläne | 560 | 840 | 980 |
1.2 Allgemeinbildender Lernbereich | 320 | 480 | 560 |
Deutsch/Fremdsprachen | 80 | 120 | 140 |
Politik und Wirtschaft | 80 | 120 | 140 |
Religion/Ethik | 80 | 120 | 140 |
Sport | 80 | 120 | 140 |
2. Wahlpflichtunterricht - 2.1 Beruflicher Lernbereich | 80 | 120 | 140 |
Stütz- und Förderunterricht | |||
Zusatzqualifikationen | |||
2.2 Allgemeiner Lernebereich | |||
Mathematik, Musisch-kulturelle Unterrichtsangebote, Naturwissenschaften, Fremdsprachen | |||
Summe | 960 | 1440 | 1680 |
3. Wahlunterricht | 160 | 240 | 280 |
4. Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife gem. § 11 Abs. 1 | 560 |