Aufnahmevoraussetzung
Der Zugang zur Fachoberschule Form A wird Ihnen ermöglicht durch:
- Den mittleren Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer, Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Der mittlere Abschluss kann nachgewiesen werden durch:
- ein Abschlusszeugnis der Realschule oder
- ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
- Das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe
- Die schriftliche Zusage einer fachpraktischen Ausbildungsstelle im Bereich Sozialpädagogik oder Sozialpflege
- Eine gesundheitliche Bescheinigung (für Minderjährige gemäß JArbSchG), die nicht älter als sechs Monate ist
- Eine Eignungsfeststellung durch die abgebende Schule
- Eine Bescheinigung über eine Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit oder eine Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule
- Ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist
Der Zugang zur Fachoberschule Form B wird Ihnen ermöglicht durch:
- den Nachweis der Punkte 1 oder 2 (s. Form A)
- die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.
In der Organisationsform B der Fachrichtung Sozialwesen kann die Aufnahmevoraussetzung auch erfüllt werden durch:
- eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
- in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen oder
- in der Sozialverwaltung.
Auf diese Tätigkeiten kann, entsprechend der jeweiligen Dauer, jedoch insgesamt höchstens ein Jahr, angerechnet werden.
Die Aufnahme von Absolventinnen/Absolventen der Schulform FOS-B richtet sich nach den freien Plätzen in den Oberstufen der Klassen der FOS- A und kann erst nach den Klassenbildungen, etwa zwei Wochen vor den Sommerferien, bekannt gegeben werden.