Aufnahmevoraussetzung
Sie können die Weiterbildung an der Technikerschule aufnehmen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Schulische Qualifikationen: Min. Hauptschulabschluss
- Berufliche Qualifikation: Abschluss der Berufsschule
- Abschluss einer Berufsausbildung im metalltechnischen bzw. elektrotechnischen Beruf oder ein Abschluss in den IT - Berufen
Bewerberinnen oder Bewerber, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können, sofern sie eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, in die Fachschule aufgenommen werden, wenn sie in einer Feststellungsprüfung an einer beruflichen Schule ihre fachliche Eignung nachweisen
Nach der Facharbeiter- oder Gesellenprüfung sind die folgenden Zeiten der Berufstätigkeit erforderlich:
- 1 Jahr Berufstätigkeit für die Anmeldung in die Vollzeitform
- Keine Berufstätigkeit für die Anmeldung in die Teilzeitform